Nur einmalig 59,- EUR
pro Abrechnung
Keine weiteren Kosten. Kein Abonnement.
Ordnungsgemäß
Vertrauensschaffend
Nutzen Sie unsere Checkliste um zu erfahren, welche Angaben benötigt werden.
Versenden Sie Belege und Angaben bequem per E-Mail oder per Post.
Ablauf:
Was Sie erhalten:
✔
Unkomplizierte & schnelle Erstellung.
✔
Ihre Daten sind sicher.
✔ Flexible und individuelle Anpassung.
✔
Für
Wohnungen und Gewerbe.
Neu! Schreiben Sie uns auch auf WhatsApp.
Wir sind persönlich für Sie da.
Jetzt kostenlos beraten lassen!
0202 253 157 49
Unsere Musterabrechnung gibt Ihnen eine Vorstellung davon, wie die fertigen Abrechnungen aussehen.
Nutzen Sie optional unser Formular zur Angabe der Kosten und Nutzerdaten.
Jahrelange Erfahrung & über 1000 zufriedene Kunden!
Haben Sie vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung, Ihre inhaltliche Einordnung und Ihre fachliche Expertise!
Herr Felix K. , Berlin - 2020
„Sie haben alle meine Fragen beantwortet, ich melde mich gerne wieder, sobald die nächste Abrechnung ansteht.“
Herr Amin W., Wuppertal - 2019
Häufig gestellte Fragen
Nebko achtet bei der Erstellung darauf, dass Sie keine Kosten vergessen.
Grundsätzlich können die Vertragsparteien den Umlageschlüssel, nach dem die Betriebskosten verteilt werden, vertraglich frei vereinbaren. Wurde keine Vereinbarung getroffen sind die Betriebskosten nach §556a (1) nach dem Anteil der Wonfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem gemessenen Verbrauch oder erfassten Verursachung durch den Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder Verursachung gerecht wird.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, prüft NEBKO für Sie, nach welchen Umlageschlüsseln abzurechnen ist.
Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.
NEBKO erstellt Ihre Nebenkostenabrechnung möglichst schnell, sodass Sie Ihre Frist einhalten.
Nebenkosten, bei denen der Verbrauch erfasst wird, sind verbrauchsabhängig umzulegen. Heiz- und Warmwasserkosten müssen gemäß der Heizkostenverordnung mit mindestens 50% bis 70% nach dem Verbrauch umgelegt werden.
Die restlichen Kostenpositionen können vertraglich wie folgt abgerechnet werden:
- Umlage nach Quadratmetern bzw. Wohnfläche
- Umlage nach der Personenanzahl
- Umlage nach der Anzahl der Wohneinheiten
- Umlage nach dem Verbrauch
Wird eine Betriebskostenpauschale vereinbart können Betriebs- und Nebenkosten nicht durch den Vermieter auf den Mieter umgelegt werden. Sämtliche Betriebs- und Nebenkosten sind damit für den Mieter abgegolten. Der Vorteil für den Vermieter ist, dass er keine jährliche Betriebskostenabrechnung mehr erstellen muss. Das hat jedoch zur Folge, dass die tatsächlichen Betriebskosten deutlich höher als die vereinbarte Pauschale ausfallen können.
- Instandhaltungen und -setzungen
- Verwaltungskosten
- Kosten für einen Leerstand
- u.v.m.
Die Umlage der Hausnebenkosten auf Ihre Mieter muss ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart werden. Sofern Sie keine Vereinbarung getroffen haben, gelten die Hausnebenkosten als bereits in der Miete enthalten. Die Umlagevereinbarung in Ihrem Mietvertrag kann die einzelnen Hausnebenkosten entweder namentlich nennen oder auf die Aufzählung in § 2 der Betriebskostenverordnung verweisen.
Der Abrechnungszeitraum darf gemäß des § 556 Abs. 3 BGB maximal 12 Monate umfassen. Eine kürzere Abrechnungsdauer ist jedoch erlaubt. Der Zeitraum kann, wenn die Änderung begründet wird, geändert werden.
Fehlt es an einer formellen Voraussetzung, ist Ihre Nachzahlungsforderung nicht fällig. Der Mieter kann die formell fehlerhafte Nebenkostenabrechnung zurückweisen. Ihnen entsteht so ein möglicherweise hoher finanzieller Schaden.